Spendenbescheinigungen

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Mitglieder des Fördervereines der Schlossbergschule können ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich geltend machen. Für Beträge bis zu 300 Euro pro Jahr gibt es ein vereinfachtes Verfahren, für das du keine speziell für dich ausgestellte Spendenbescheinigung des Vereines brauchst.

Und so geht’s:

Spenden und Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Zuwendungen bis zu 300 Euro (bis 2021 200 Euro) können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Statt der Zuwendungsbestätigung muss eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) und ein vom Verein erstellter Beleg eingereicht werden:

Aus der Buchungsbestätigung der Bank (z.B. Kontoauszug) müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers sowie der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.

Der vom Verein erstellten Beleg muss folgende Angaben enthalten: der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen ggf. nicht begünstigten Mitgliedsbeitrag handelt. Diesen Beleg des Fördervereines der Schlossbergschule e.V erhältst du hier zum Download [pdf]. Den ausgedruckten Beleg kannst du zusammen mit der Buchungsbestätigung der Bank beim Finanzamt einreichen.

Höhere Spenden müssen gegenüber dem Finanzamt mit der sogenannten Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Diese muss der Spendenempfänger (also der Förderverein) nach einem amtlichen Musterschreiben ausstellen. Es ist dann egal, ob man den Spendenbeleg per Post oder als E-Mail erhält.

Gut zu wissen:

Der Spendennachweis darf vorerst zu Hause bleiben. Denn seit 2018 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Belege nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden, sondern erst dann nachgereicht werden müssen, wenn das Finanzamt diese verlangt. Die Zuwendungsbestätigungen dennoch bitte bis mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahren. Kommt der Steuerbescheid am 01.07.2022 muss die Spendenbescheinigung bis 01.07.2023 aufbewahrt werden.

Für weitere Fragen oder wer eine offizielle Spendenbescheinigung benötigt, wende sich bitte per E-Mail an unsere Schatzmeisterin: kasse@foerderverein-schlossbergschule.de